Lauterkeit der kommerziellen Kommunikation
Die Schweizerische Lauterkeitskommission ist das ausführende Organ der Stiftung der Schweizer Werbung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation. Ihre Grundsätze scheinen aber nur bedingt verbindlich zu sein.

So sagt zum Beispiel der Grundsatz 3.12 in Ziffer 1:

So sagt zum Beispiel der Grundsatz 3.12 in Ziffer 1:
Kommerzielle Kommunikation, gleichgültig in welcher Form sie erscheint oder welchen Werbeträger sie benutzt, soll als solche eindeutig erkennbar und vom übrigen Inhalt klar getrennt sein. Wird sie in Werbeträgern veröffentlicht, die gleichzeitig Nachrichten und Meinungen publizieren, muss sie so gestaltet und gekennzeichnet sein, dass sie als bezahlte Einschaltung klar erkennbar ist.Doch diese deutliche Trennung wird im Medienalltag zunehmend schwammig, weil der wirtschaftliche Druck sehr hoch ist. Daraus resultieren Aktionen wie die gelbe Einfärbung einer kompletten Ausgabe von 20 Minuten für die Lancierung von Rivella gelb.
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